CONDUS +, Grenzstrasse 57
46045 Oberhausen,
E-Mail:www.m.mueller@condus.biz
(Auftragnehmer im nachfolgenden genannt)
Der Vertragspartner wird in diesen AGB nachfolgend Auftragnehmer genannt.
§ 1 Präambel
Der Auftragnehmer bietet seinem Kunden eine Vielzahl von Dienstleistungen im Bereich Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Hilfestellung bei der Durchführung einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung im Rahmen der Insolvenzordnung (InsO). Soweit erforderlich bedient sich der Auftragnehmer eines ihm zur Verfügung stehenden Dienstleistungsnetzwerks (Dienstleister) von Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, sonstigen Beratern/Dienstleistern und überträgt diesen Partnern die erforderlichen Aufgaben des Auftraggebers soweit die Condus diese Aufgaben nicht selbst durchführen kann.
Weitergehende Dienstleistungen und/oder notwendige Beratungsvorgänge - die nicht in den Bereich der außergerichtlichen Schuldenbereinigung fallen und damit über den Umfang der Vertragsleistung hinausgehen - werden durch eine gesonderte Honorarvereinbarung der Dienstleister oder des Auftragnehmers geregelt. Hierzu erstellt der Auftragnehmer seine langjährige Erfahrung sowie ein Mitarbeiterteam zur Verfügung und übernimmt die Koordination und Abwicklung der einzelnen Aufträge.
§ 2 Dienstleistung/Abgrenzung zum vermittelten Anbieter
Der Auftragnehmer übt die in der Präambel dargestellten Tätigkeiten für seine Auftraggeber durch Vermittlung an das Dienstleistungsnetzwerk bzw. in Koordination mit diesem sowie teilweise selbst aus. Für zwischen den Auftraggebern und den übrigen Dienstleistern abgeschlossene Verträge haftet der Auftragnehmer nicht und wird auch in keinem Fall Vertragspartner. Beschwerden und andere rechtlich relevante Schritte, die der Auftraggeber gegenüber einem vermittelten Anbieter oder der vermittelte Anbieter gegenüber dem Auftraggeber geltend machen will, sind grundsätzlich nur gegenüber dem Vertragspartner geltend zu machen. Der Auftragnehmer ist insoweit weder Vertreter noch in sonstiger Weise Gehilfe des Dienstleisters oder Auftraggebers. Sollten dennoch gegenüber dem Auftragnehmer bzw. dem jeweiligen Vermittler Beschwerden und ähnliches Betreff Leistung des vermittelten Dienstleisters geäußert werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für eine rechtzeitige, gegebenenfalls Frist wahrende Weiterleitung. Der Auftragnehmer betreibt insoweit nur angrenzend bestimmte erlaubte Beratungsleistungen.
§ 3 Haftung
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und ist ansonsten von jeder Haftung befreit.
§ 4 Widerrufsrecht
Der Auftraggeber kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Diese Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Der Widerruf ist zu richten an Condus +, Wilhelm-Tell-Str.11-13, 46047 Oberhausen, Tel.: +49(0)208-7401595, Fax: +49(0)208 - 7401596, E-MAIL: m.mueller@condus.biz, Inh. Michael Müller
Nachdem die Bearbeitung der Angelegenheiten des Kunden wegen des Widerrufsrechts erst nach Ablauf der Wirderufsfrist beginnt, ist es dem Auftraggeber freigestellt, im Interesse der zügigen Bearbeitung seiner Sache auf die Ausübung des Widerrufsrechts zu verzichten. Für diesen Fall ist der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass er mit sofortiger Wirkung an die vertragliche Vereinbarung in vollem Umfang gebunden ist. Die Abgabe dieser Erklärung kann ausschließlich nur schriftlich erfolgen. Eine mündlich abgegebene Erklärung ist unwirksam.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Die Condus hat insbesondere alle Daten des Widerrufenden auf dessen Wunsch hin zu löschen und bereits etwaig weitergegebene Unterlagen zurückzuführen.
§ 5 Aufgaben und Pflichten
Der Auftragnehmer hat auf Anforderung des Auftraggebers durch Beratungsgespräche und/oder die Prüfung der eingereichten Unterlagen den Umfang der Tätigkeit geprüft und abgesprochen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die weiteren notwendigen Unterlagen bis innerhalb 14 Tagen nach Vertragsabschluß an den Auftragnehmer zu übersenden. Die vom Auftraggeber erteilten Auskünfte sowie die eingereichten Auskunfts- und Erklärungsbögen sind Grundlage und Bestandteil des Dienstleistungsvertrages. Sollten weitere Unterlagen zur Bearbeitung erforderlich sein, wird der Auftragnehmer dieses gegenüber dem Auftraggeber schriftlich anzeigen. Auf der Grundlage der bereits erhaltenen Angaben, Selbstauskünfte und Unterlagen, wird bzw. hat der Auftragnehmer durch die Dienstleister ein Konzept erstellen lassen bzw. erstellt, das den aktuellen wirtschaftlichen Status quo, die wirtschaftlichen Perspektiven und diverse Alternativen zur weiteren Vorgehensweise enthält. Hierzu ist eine ständige Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Voraussetzung. Außerdem muss der Auftraggeber die Mittel für die laufende Liquidität zur Regulierung der Verbindlichkeiten gemäß den Gläubigerzusagen zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer stellt sein Team für die Abwicklung dieses Vertrages zur Verfügung. Der Auftraggeber versichert, sämtliche Angaben, insbesondere Einnahmen, Ausgaben, Gesamtverbindlichkeiten, Belastungen von Grundstücken und sonstigen Vermögenswerten, sowie die aktuellen Grundlagen für die Vermögens- und Objektbeurteilung vollständig und wahrheitsgemäß abgegeben zu haben. Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie Maßnahmen der Gläubiger/ Gläubigervertreter sind unverzüglich dem Auftragnehmer anzuzeigen/ mitzuteilen. Dazu gehört weiterhin die pünktliche Zahlung von geschlossenen Vereinbarungen mit Gläubigern. Jede Art von Versäumnissen hierzu gehen zu Lasten des Auftraggebers. Soweit der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Dienstleistungsvertrag nicht rechtzeitig nachkommt, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistung bzw. die der beauftragten Dienstleister zu verweigern. Die daraus entstehenden Nachteile gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 6 Vollmacht
Für die, durch das angeschlossene Dienstleistungsnetzwerk angeschlossenen Berater wird im Einzelfall eine auf diese lautende Vollmacht vom Auftraggeber erteilt.
Im Fall der außergerichtlichen Schuldenregulierung hat der Auftraggeber je Vorgang nach Maßgabe der vorgesehenen Entschuldung eine schriftliche Vollmacht zu unterzeichnen.
Die Vertretung des Auftraggebers durch die Auftragnehmerin in diesen Fällen erfolgt in der Eigenschaft als Wirtschafts- und Unternehmensberater bei der Durchführung einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung im Rahmen der Insolvenzordnung (InsO). Für übrige Unternehmens- und Wirtschaftsberatungsdienstleistungen wird je nach Einzelfall - soweit erforderlich - eine Vollmacht erteilt.
§ 7 Vertragsdauer
Die geschlossenen Verträge werden grundsätzlich - soweit nichts anderes vereinbart wurde - mit einer Laufzeit von 24 Monaten geschlossen und beginnen mit Unterschrift unter dem Vertrag. Der Vertrag endet jedoch schon vorher, wenn die vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Vorgänge vollständig erledigt sind. Ansonsten verlängert sich der Vertrag um jeweils einen weiteren Monat, falls er nicht von einer Partei 2 Wochen vor Ablauf gekündigt worden ist.
Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist der jeweiligen Partei mittels eingeschriebenen Briefs zu übersenden. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nach den Vertragsbedingungen einschließlich der AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Auftragnehmers nicht nachkommt oder die vereinbarten Vergütungen länger als 30 Tage ganz oder teilweise schuldet.
§ 8 Zusätzliche Gebühren in besonderen Fällen
Soweit der Auftragnehmer den erfolgreich verhandelten Vergleich und/oder Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger nachweisen kann und der Auftraggeber eine Nachverhandlung wünscht, ist der Auftragnehmer berechtigt für die weiteren Schriftwechsel je Brief an den Gläubiger bzw. telefonische Verhandlung eine zusätzliche Vergütung von 30 EURO zu berechnen. Gleiches gilt für Nachverhandlungen, weil der Auftraggeber aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten weitere Stundungsverhandlungen der bereits erfolgreich verhandelten Vergleiche und/oder Ratenzahlungen wünscht. Für Mahnungen von fälligen Vergütungsansprüchen darf der Auftragnehmer dem Auftraggeber 10 % Verzugszinsen sowie 10 EURO je Mahnung berechnen. Diese Beträge sind sofort fällig. Dies gilt auch für die nachfolgenden Ansprüche für Bankgebühren. Soweit der Auftraggeber eine Abbuchungsermächtigung für den Auftragnehmer erteilt hat, wird bei Nichteinlösung der Abbuchung eine Schadensersatzzahlung in Höhe der Gebühren der Bank fällig. Die vorgenannten Beträge gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind bei Rechnungsstellung sofort zahlbar.
§ 9 Geheimhaltung
Der Auftragnehmer ist zur Geheimhaltung sämtlicher im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werdender Tatsachen verpflichtet. Für den Zeitraum der Abwicklung des vorliegenden Vertrages wird der Auftragnehmer vom Auftraggeber von dieser Verpflichtung befreit, soweit dieses für die Durchführung des Vertrages notwendig ist. Auch die in diesem Zusammenhang tätigen Personenkreise für die Bearbeitung sind insoweit davon befreit. Nach Ablauf des vorliegenden Vertrages sind grundsätzlich beide Parteien zur Geheimhaltung derjenigen Informationen verpflichtet, die ihnen im Rahmen dieses Vertrages bekannt geworden sind.
§ 10 Verstoß gegen Mitwirkungspflichten
Verstößt der Auftraggeber trotz angemessener Fristsetzung gegen die ihm im Rahmen des Vertrages auferlegten Mitwirkungspflichten und zwar gerade im Hinblick auf die notwendige Hereingabe von Unterlagen sowie die zur Verfügung Stellung der ausreichenden Finanzmittel zur Schuldenbereinigung und kann dadurch der Vertrag nicht abgewickelt werden, oder wird der Vertrag aus sonstigen wichtigen Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, fristlos gekündigt, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10% der gemäß Dienstleistungsvertrag vereinbarten Gesamtvergütung, ohne dass es hierfür einen entsprechenden Nachweises bedarf, d.h. eine nachgewiesene Schuldenreduzierung in den beauftragten Vorgängen unterstellt wird, wobei das Gesamthonorar zunächst um die bereits entstandenen Honoraransprüche zu vermindern ist. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wobei auch der Auftragnehmer die Möglichkeit hat, einen höheren Schaden darzutun.
§ 11 Beschwerden/Anregungen
Sollte der Auftraggeber Beschwerden gegenüber der Condus oder deren Vermittlern haben, kann er/sie sich an die unter § 4 genannte Adresse wenden. Sollten Anregungen für eine Verbesserung der Dienste der Condus gemacht werden, bitten wir Sie ebenfalls diese an obige Adresse zu senden.
§ 12 Hinweis auf Datenerhebung und Datenschutz
Der zukünftige Auftraggeber (Vertragspartner) erklärt sich damit einverstanden, dass die Condus die überlassenen Daten und Unterlagen zum Zwecke der Bearbeitung für die Dauer der Bearbeitung per EDV speichert.
Die Daten des Auftraggebers werden mit Beendigung des erteilten Auftrages gelöscht, es sei denn, der Auftraggeber erklärt schriftlich, dass er wünscht, dass die Daten noch nicht gelöscht werden sollen. In diesem Fall kann der Auftraggeber später jederzeit die Löschung seiner Daten verlangen. Der Auftraggeber erhält dann auf Wunsch eine schriftliche Mitteilung über die Löschung seiner Daten.
Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis damit, dass seine Daten in dem Umfang, wie sie für die weitere Bearbeitung seines Falls durch einen Netzwerkpartner erforderlich sind, an diesen weitergegeben werden. Die Behandlung der Daten des Auftraggebers durch den Netzwerkpartner richtet sich nach denselben Grundsätzen.
Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns besonders wichtig. Dies gilt selbstverständlich auch für den Umgang mit Ihren Daten während Ihres Besuches auf unseren Internetseiten. Wir sind uns hierbei der Bedeutung der Datensicherheit bewusst. Es werden daher höchste Sicherheitsstandards eingesetzt. Diese werden gemäß den neuesten technologischen Entwicklungen stets aktualisiert. Wenn Sie diesbezüglich Fragen haben, können Sie sich selbstverständlich bei uns genauer informieren. In einigen Situationen, wie z.B. bei der Bestellung von Angeboten, benötigen wir persönliche Daten von Ihnen, um Ihre Anfrage korrekt bearbeiten zu können. Das Ausfüllen dieser Formulare ist Ihnen völlig freigestellt. Wir verpflichten uns, diese Daten vertraulich zu behandeln.
§ 13 Abtretung
Zur Sicherung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Auftragnehmers für die erbrachten Dienstleistungen aus dem geschlossenen Vertrag tritt der Auftraggeber den jeweils pfändbaren Teil seiner gegenwärtigen und zukünftigen Gehaltsforderungen bzw. Einkünfte aus anderen Tätigkeiten (z.B. selbständige Tätigkeit) gegenüber dem jeweiligen Arbeitgeber bzw. Geschäftspartner/ Auftraggeber sowie alle Vermögenswerte und die Einkünfte daraus an den Auftragnehmer bis zur Höhe der vereinbarten Entgelte bzw. Prämien hiermit vorsorglich ab. Die Abtretung bleibt solange bestehen, bis der Auftragnehmer schriftlich bestätigt, dass er aus der Abtretung keine Rechte mehr herleitet. Der Auftraggeber versichert die Richtigkeit seiner Angaben zu den Einkünften und Vermögenswerten und dazu erklärten Belastungen. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung vorsorglich an. Sollte der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag nicht nachkommen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Abtretung entsprechend offen zu legen.
§ 14 Steuer- und Rechtsberatung
Wir weisen darauf hin, dass die Condus + und unser Außendienst keine Hilfeleistungen im Sinne des Steuer- und Rechtsberatungsgesetzes durchführt und diese Dienstleistungen an das Dienstleistungsnetzwerk von zugelassenen Beratern (Rechtsanwälte, Steuerberater etc.) vermittelt bzw. diese Leistungen durch Einholung, Rücksprache, Mitwirkung, Telefonkonferenz durch diese Berater ausführen lässt.
§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Die Parteien vereinbaren, dass im Hinblick auf die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt. Als Gerichtsstand gilt im Verhältnis zu Kaufleuten für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Firmensitz des Auftragnehmers als vereinbart. Im Übrigen richtet sich der Gerichtsstand nach dem Gesetz.
§ 16 Teilnichtigkeiten und Zusatzabreden abschließende Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg soweit wie möglich erreicht. Es gibt keine Zusatzabreden.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Diese gelten auch bei späteren Vereinbarungen zwischen den Parteien, auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.
Stand November 2008
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