Aussergerichtliche Schuldenbereinigung für private Haushalte, Selbständige und Gewerbetreibende

 
 

Unsere Gebüren

 

Erfolgsgebühren von Condus +

Nur 20% der Schuldenreduzierung

nach Gläubigerzusage

Nach Annahme Ihre Aufträge, wird eine Zahlung von 200,00 Euro fällig, die für betriebliche Aufwendungen verwendet wird. Nach Geldeingang Ihrerseits erfolgt die sofortige Kontaktaufnahme mit allen Ihren Gläubigern. Von diesem Betrag wird nach erfolgreicher Bearbeitung Ihrer Schuldenvorgänge ein Betrag von 100,- Euro für (Kontenverwaltung) mit unserer Erfolgsprovision verrechnet. Sollten Sie als Vollmachtgeber ihre Sorgfaltspflicht, bzw. Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, wird unsere Zusammenarbeit von unserer Seite aufgehoben und die Einzahlung von 200,00 Euro (für Betriebliche Aufwendungen) wird als Aufwandsentschädigung aufgerechnet. Für die durch die Auftragnehmerin und/oder den Dienstleister durchgeführten Vergleiche der o.g. Gläubigervorgänge erhält die Auftragnehmerin - je Einzelfall - ein Erfolgshonorar von 20 %. zzgl. MwSt. Als Bemessungsgrundlage dient die Summe der Verbindlichkeit an den Gläubiger unter Abzug des erzielten Vergleichsbetrages gemäß Schreiben des Gläubigers und/oder Gläubigervertreters. Das Erfolgshonorar ist nach Zustandekommen des Vergleiches fällig. Die uns treuhänderisch überlassenen Beträge zur Vergleichszahlung werden grundsätzlich erst auf die Hauptschuld angerechnet und den Gläubigern gutgeschrieben und danach auf unsere Honorarabrechnung. Ist das Zustandekommen des Vergleiches an die pünktliche und regelmäßige Zahlung der Vergleichssumme in Raten abhängig, gilt die Leistung erst nach vollständiger Schuldbegleichung als erbracht. Da die Vergleichsvereinbarung bei Nichteinhaltung der Ratenzahlung, die Wiederaufleben der alten Schuld beinhaltet (Erfolgshonorar). In diesem Fall wird unserer Leistung nach Zeitaufwand abgerechnet. Sollte keine Vergleichssumme möglich sein (Staatsanwaltschaft usw.), aber die Gesamtschuld in Raten abgetragen werden können, so fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- Euro an. Für die Aufhebung eines Haftbefehles, berechnen wir ihnen Einmalig 250,- Euro!

Bemessungsgrundlage für die Erfolgsgebühr ist die nachgewiesene Summe der Schuldenreduzierung durch Gläubigerzusage!

 

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